Lenk- und Ruhezeiten

Truck driver on lunch break eating fast food at truck stop.

Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschl. Anhänger) von mehr als 2,8 Tonnen bis einschließlich dreieinhalb Tonnen gilt eine Aufzeichnungspflicht.

Somit gelten für alle Fahrer dieser Fahrzeuge (auch für selbst fahrende Unternehmer) folgende Verpflichtungen:

  • Sie haben die gleichen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten, wie Fahrer von Fahrzeugen über dreieinhalb Tonnen
  • Sie haben für jeden einzelnen Tag, an dem Sie diese Fahrzeuge lenken, folgende Aufzeichnungen vorzunehmen:

Vor Beginn der Fahrt

Vor- und Zuname, amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges, Datum, Anfangskilometerstand und Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsschicht.

Während der Fahrt

Jeweils Beginn und Ende der Lenkzeiten, sonstigen Arbeitszeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Pausen beziehungsweise Ruhezeiten.

Am Ende der Schicht

Wiederum diesen Zeitpunkt, den End-Kilometerstand und die Kilometerdifferenz der gesamten Fahrstrecke.

Diese Aufzeichnungen sind jeweils unverzüglich vorzunehmen und vom Fahrer für jeden Tag der laufenden Woche und für den letzten Tag der Vorwoche, an dem er ein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug gelenkt hat, mitzuführen und auf Verlangen der Polizei, BAG und dem Gewerbeaufsichtsamt vorzulegen.

Nach Ablauf der Mitführungsverpflichtung sind die Aufzeichnungen umgehend dem Arbeitgeber auszuhändigen und dieser hat sie ein Jahr aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.Der Unternehmer ist verpflichtet, die Aufzeichnungen wöchentlich zu prüfen und bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für deren Abstellung zu sorgen.

Für die Aufzeichnungen ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es wird aber in der Verordnung selbst ein Muster empfohlen, das verwendet werden kann. Ebenso kann die Aufzeichnungspflicht dadurch erfüllt werden, dass im Fahrzeug ein Kontrollgerät eingebaut wird. Sofern im Fahrzeug ein Kontrollgerät eingebaut ist, ist dies während der gesamten Schicht zwingend zu betreiben.

Die wichtigsten Aspekte und Änderungen der neuen Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten sind:

  • Tägliche Lenkzeiten
    Die Tageslenkzeiten betragen neun und zweimal wöchentlich zehn Stunden.
  • Wochenlenkzeiten
    Die wöchentliche Lenkzeit ist auf 56 begrenzt. Die Dauer der Doppelwochenlenkzeit beträgt 90 Stunden.
  • Tägliche Ruhezeit
    Die Dauer der regelmäßigen täglichen Ruhezeit ist elf Stunden.
  • Aufteilung der täglichen Ruhezeit
    Die tägliche Ruhezeit kann in zwei Teile geteilt werden, wobei die eine mindestens neun Stunden und die andere mindestens drei Stunden am Stück betragen muss.
  • Ruhezeit bei Mehrfahrerbetrieb
    Die Mindestruhezeit bei Mehrfahrerbetrieb beträgt neun Stunden innerhalb von 30 Stunden.
  • Wöchentliche Ruhezeit
    Die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit beträgt 45 Stunden.
  • Lenkzeitunterbrechung
    Spätestens nach viereinhalb Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten erfolgen. Diese kann unterteilt werden in 15 und 30 Minuten, wobei genau diese Reihenfolge einzuhalten ist.

Bezugsquellen für Kontrollbücher:

  • Vogel-Verlag München, Telefon 089/203043-1600
  • RNK-Verlag, Telefon 01805/765837524
Artikelnr: 239749